Was kann, muss und sollte von einer Bürgermeisterin erwartet werden?


Auf dieser Seite möchte ich mit Euch/Ihnen in den Austausch über unsere Wünsche und Vorstellungen an die Ausübung des Bürgermeisteramtes in unserer Gemeinde Am Mellensee treten, einige Hintergründe beleuchten.

Ich werde, soweit es möglich ist, die weibliche Form verwenden, um nicht durch das Gendern die Lesbarkeit zu beeinträchtigen. Alle, die sich nicht dem Weiblichen zugehörig fühlen, sind hoffentlich selbstbewusst genug, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten einer Bürgermeisterin sind in der Brandenburger Kommunalverfassung klar geregelt.

Selbstverständlich kann und muss erwartet werden, dass sich die Bürgermeisterin und ihre gesamte Verwaltung an geltendes Recht halten. Dieses gilt sowohl für die Wirkung nach Außen, also für Auskünfte, Anordnungen und Bescheide an die Einwohnerinnen, also auch nach innen, also z.B. personal-, arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen.

Die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit aller in ihrer Verwaltung getroffenen Entscheidungen ist durch die von ihr zu verantwortende Personalführung zu gewährleisten. Folglich hat die Bürgermeisterin dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiterinnnen stets auf dem aktuellen Stand in Bezug auf Recht und Gesetz aber auch informationstechnischer Fertigkeiten gehalten werden. Die Anordnung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Motivationder und der effiziente Einsatz unter Berücksichtigung notwendiger Vertretungsregelungen um das stetig wachsende Arbeitsaufkommen bewältigen zu können, stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar, da Schulungsmaßnahmen u.ä. finanzielle und personelle Resourcen der konkreten Aufgabenerledigung entziehen.

Grundsätzlich entscheidet die Gemeindevertretung auf Grundlage des im Grundgesetz festgeschriebenen Selbstverwaltungsrechtes über die Entwicklungen in der Gemeinde. Dabei sind Grenzen gesetzt, die sich aus der Art der Aufgaben ergeben.

Eine Bürgermeisterin hat sollte daher gemeinsam mit der Gemeindevertretung einen lang- und mittelfristigen Entwicklungsplan erarbeiten, der z.B. prognostische Statistiken über Einwohnerinnenzahlen, Alterspyramiden, Entwicklungstendenzen auf den Gebieten Energie und Umwelt aber auch Wirtschaft, Potentiale neuer technischer Entwicklungen etc. berücksichtigt.

Mit dem Anziehen weiterer Einwohnerinnen durch eine Verdichtung der Bebauung in unserer Gemeinde, insbesondere durch Wohnparks oder ähnliches ist es nicht getan. Die gemeindeeigene Infrastruktur muss im Vorfeld durch die Bürgermeisterin analysiert, ggf. notwendige Erweiterungen erkannt, mit der Gemeindevertretung geplant und während des B-Planverfahrens umgesetzt werden. Dieses unterstreicht die Notwendigkeit einer langfristigen Planung.

Eine weiteres Argument für planvolles Herangehen an die Gemeindeentwicklung erscheint die Mitnahme der durch die Ortsteile eingebrachten Wünsche und Bedürfnisse zu sein. Bei einem 5 oder 10-Jahre-Entwicklungsplan könnte jeder Ortsteil ablesen, dass auch er Berücksichtigung findet, wenn auch erst in einigen Jahren. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gelehrt, dass die nicht von langer Hand geplanten, auf Antrag schnell mit in den Haushalt gequetschten Maßnahmen und Investitionen zwar kurzfristig ein Gefühl der Glückseeligkeit bei kleineren Einwohnerinnengruppen hervorgerufen haben, dieses aber zu Lasten anderer bereits geplanter oder gar begonnener Projekte. Daraus resultierend wurden und werden vor Jahren begonnene Maßnahmen nicht fertiggestellt, es fehlt an personellen und aufgrund der Teuerungen irgendwann auch an finanziellen Ressourcen.

Meine Erwartung an die Bürgermeisterin ist daher, dass diese gemeinsam mit der Gemeindevertretung und in besonders relevanten Bereichen unter breiter Beteiligung der Einwohnerschaft einen Gemeindeentwicklungsplan erarbeitet, der sowohl die Instandhaltung und -setzung, die Sanierung und Neuschaffung der in der Verantwortung der Gemeinde liegenden Infrastruktur im weiteren Sinne beinhaltet und somit systematisch den bisher entstandenen Rückstau abarbeitet.

Aufgaben und Erstattung von Kosten (BbgKVerf)

Pflichtaufgaben – keine Entscheidung ob, nur wie sie erledigt werden

übertragene Aufgabe/Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung – keine Gestaltungsmöglichkeit durch die Gemeinde

freiwillige Aufgaben – Enscheidung ob und wie im Rahmen der verfügbaren finanziellen/personellen Möglichkeiten umgesetzt werden kann

Mitmachen in der Gemeinde: Grundlagen | Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (politische-bildung-brandenburg.de)

Das Leben in der Gemeinde und dessen Ausgestaltung spielt sich auf verschiedenen Beziehungsebenen ab. Für rein private Beziehungen zeichnet eine Bürgermeisterin glücklicherweise nicht verantwortlich. Etwas schwieriger ist die Beurteilung bereits bei Beziehungen zwischen verschiedenen Interessengruppen, z.B. Vereine oder altersspezifische Organisationsformen. Hier ergibt sich, bedingt durch die freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde auch eine Beziehungsebene zwischen Verwaltung-Gemeindevertretung und Interessengruppen.

Es kann, schon bedingt durch die Individualität der Akteure und die Aufgaben, die diese auf der politischen, also auf der die Gemeinschaft betreffende Bühne wahrzunehmen haben, nie zu einem absoluten Einklang kommen. Von einer Bürgermeisterin sollte erhofft werden, dass sie durch einfühlsames Agieren und ehrliche Wertschätzung die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft zwischen den verschiedenen Vertretern fördert und kultiviert. Das kostet viel Zeit und ein grundsätzlich unvoreingenommenes, dennoch planvolles Herangehen, eine „im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit“ frühzeitige Einbeziehung in die Entscheidungsvorbereitung.

Das heißt nicht, dass jede für die Gemeinde zu treffende Entscheidung durch Bürgerbefragung vorbereitet werden sollte, denn ein derartiges Herangehen würde den Sinn der Gemeindevertretung als gewählte Vertreter der Einwohnerschaft in Frage stellen.

Über Vorhaben sollte rechtzeitig und in einer für die breite Bevölkerung zugängigen Form so informiert werden, dass die Einwohnerinnen die Möglichkeit haben, sich zu informieren, für sich abzuwägen und sich an der entscheidungsvorbereitenden Ausschussarbeit zu beteiligen.

Von der Bürgermeisterin ist also zu erwarten, dass

  • entscheidungsrelavante Fakten langfristig zusammen- und zur Verfügung gestellt werden
  • Hinweise, Bedenken, Vorschläge aus den verschiedenen Gruppen wertgeschätzt und im Interesses des Gemeinwohls abgewogen und begründet werden
  • Möglichkeiten für die Unterrichtung der Öffentlichkeit genutzt und entsprechend der technischen Entwicklung ausgebaut werden

Wir leben in einem Dorf und im Dorf unterhält man sich auch gern über die anderen. Das Klatschen und Tratschen gehört eben zu uns. *zwinker*.

Ob eine Bürgermeisterin Vegitarerin ist oder den Urlaub am liebsten am Ballermann verbringt, ob sie regelmäßig Sport treibt oder in ihrem Garten Biotope entstehen lässt, sagt nichts über ihr Engagement für die Gemeinde, ihre Einstellung zu den Einwohnerinnen und deren Bedürfnissen und auch nichts über ihre Eignung, Befähigung und Fachkompetenz zum Führen der Verwaltung aus. In der Verwaltungssprache sind o.g. Beispiele sachfremde Erwägungen. Allerdings hat die Einwohnerin nicht allzuviele Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen, ob die Kandidatin die ihrer Ansicht nach notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausfüllung des Amtes Bürgermeisterin mit sich bringt.

Eigenschafen wie Ehrlichkeit, Selbstreftlektion, Kritikfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit, soziales, gemeinschaftsförderndes Denken und Handeln sind schwer einzuschätzen, wenn man die Person nicht kennt, durchaus aber genau die, die wir in unserer Gemeinde für eine auf das Gemeinwohl gerichtete Entwicklung benötigen.

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